AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Moobel GmbH

  1. Geltungsbereich

Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Besteller ausdrücklich die vorliegenden «Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen». Diese gelten für sämtliche Produktelieferungen und die direkt damit zusammenhängenden Leistungen von Moobel, sofern sie nicht mit Moobel’s ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung geändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen und Nebenleistungen, auch wenn ihr Text den Vertragspartnern nicht erneut mit Moobel’s Angebot oder der Auftragsbestätigung übermittelt wird.

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist folgende Rangfolge massgebend: primär der abgeschlossene Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, danach die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB’s), schliesslich das Schweizerische Recht. Vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Schweizerischen Rechts ist diese Reihenfolge auch massgebend für den Fall, dass sich einzelne Bestimmungen widersprechen sollten.

 

  1. Angebot

Moobel’s Angebote, Kostenvoranschläge und Offerten sind nur in schriftlicher Form gültig.

 

  1. Preise

Die Preise verstehen sich ohne anderslautende schriftliche Abmachung, rein netto gemäss den jeweils gültigen Moobel-Preislisten, sofern nicht schriftlich ein «Festpreis» vereinbart wird

Tritt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung/Leistung eine Änderung wesentlicher Preisfaktoren, etwa bei den Einkaufpreisen und/oder bei Löhnen. Gehältern. Energiekosten. Transportkosten oder öffentliche Abgaben ein, ist Moobel berechtigt, einen dem prozentualen Anteil dieser Faktoren am vereinbarten Preis verhältnismässig entsprechend erhöhten Preis zu berechnen.

Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden zusätzlich verrechnet. Verpackung. Fracht. Zoll. Ausfuhrsteuer, Versicherung, sonstige Abgaben und gesetzlich Mehrwertsteuer verrechnet Moobel in jedem Falle zusätzlich zu dem am Tag der Lieferung geltenden Satz

 

  1. Zahlung

Die Zahlungskonditionen betragen bei Auftragserteilung 50% des Rechnungsbetrages; bei Lieferung 50% des Rechnungsbetrages innert 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung

Moobel berechnen ab Fälligkeit ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze für Überziehungskredite, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz Die vorstehende Regelung gilt in jedem Falle auch ab Verzug des Vertragspartners

Die Rechnungen von Moobel gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich widerspricht.

Die Verrechnung mit von Moobel bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Retentionsrechts wegen Ansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, wenn diese Ansprüche von Moobel nicht anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

Tritt beim Vertragspartner eine Vermögensverschlechterung ein oder wird das eine Vermögensverschlechterung verursachende Ereignis, das schon bei Vertragsabschluss vorlag. erst nach Vertragsabschluss bekannt, so kann Moobel von seinem Kunden Vorauszahlungen in Höhe des vereinbarten Preises verlangen.

 

  1. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

Erklärt sich Moobel auf Wunsch ihres Vertragspartners mit der Stornierung eines erteilten Auftrages einverstanden oder nimmt Moobel von ihr gelieferte Ware aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen unter Freistellung des Bestellers von seiner Pflicht zur Abnahme und Zahlung zurück oder steht Moobel ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu, kann Moobel 15% des Vertragspreisanteiles. der dem betroffenen Teil des Liefergegenstandes entspricht, ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern der Kunde Moobel nicht nachweist, dass gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Moobel’s Recht, einen tatsächlichen entstandenen, höheren Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung lässt vereinbarte Geheimhaltungspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.

 

  1. Kataloge, Eigenschafts- und Massangaben

Sämtliche Abbildungen und Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten, Preislisten, Beschreibungen, Abbildungen. Zeichnungen und dergleichen sind nicht bindend. Soweit der Vertragsgegenstand für Moobel’s Vertragspartner keine wesentliche Änderung erfährt, bleiben Änderungen der Modelle, Konstruktionen und Ausstattung vorbehalten.

Moobel’s Angaben über Masse, Eigenschaften und Verwendungszweck des Vertragsgegenstandes dienen der blossen Produktbeschreibung und bilden keine Eigenschaftszusicherungen

Bei Wiederholungssaufträgen ist volle Übereinstimmung mit Aufträgen früherer Lieferungen nur dann gewährleistet, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wird.

Werden Produkte nach Angaben von Kunden hergestellt oder abgeändert, so ist jegliche Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten oder Nichtbeachtung von Vorschriften Dritter ausgeschlossen.

 

  1. Gefahrübergang und Versand

Die Gefahr geht in jedem Falle, unabhängig vom Ort der Versendung, mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus von diesem zu vertretenden Gründen verzögert, so lagert die Ware von diesem Moment an auf Kosten und Gefahren des Kunden.

Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Rechnung versichert Moobel die Ware gegen Transportschäden oder gegen jedes von diesem gewünschte und versicherbare Risiko (bspw. Diebstahl).

Transportschadenfälle sind Moobel unverzüglich anzuzeigen. Der Empfänger hat zudem bei Anlieferung sicherzustellen, dass die entsprechenden Ansprüche und Vorbehalte gegenüber dem Frachtführer und seiner Versicherung angemeldet werden.

 

  1. Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung

Lieferfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese von Moobel schriftlich bestätigt werden Dabei gelten sie als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht ausdrückliche als «fix» vereinbart sind.

Lieferfristen beginnen mit dem Ablauf des Tages, an dem Einigung über sämtliche Details des Auftragsinhaltes erzielt wird, frühestens mit der Annahme oder Bestätigung des Auftrages durch Moobel, jedoch nicht vor der Überweisung aller vom Besteller zu leistenden Anzahlungen.

Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen den Besteller weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Ersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Erstreckt sich indessen der Liefertermin um mehr als das Doppelte der angegebenen Lieferzeit, liegt jedoch mindestens um mehr als 90 Tage darüber, so ist es dem Käufer freigestellt, unter Verzicht auf weitere Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt entbindet Moobel von allen Verpflichtungen und berechtigt sie ohne Ersatzanspruch des Bestellers, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Moobel schliesst die Gewährleistung für Mängel an gelieferten Produkten im gesetzlich zulässigen Mass aus.

Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäss nachgekommen ist, wobei die Rüge bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Erkennbarkeit schriftlich zu erfolgen hat. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln garantiert Moobel Nachbesserungen oder bei Funktionsuntüchtigkeit entsprechenden Ersatz.

Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche seitens des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Moobel haftet nicht für direkte oder Folgeschäden, die sich für den Nutzer oder jegliche dritte Partei aus der Nutzung der Produkte ergeben. Hierzu gehören u. a Schäden aus entgangenem Gewinn oder anderen finanziellen Verlusten, sowie andere Folgeschäden, die aus der Nutzung eines Produktes bzw. der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, resultieren, insbesondere aus Durchführungs-, Auswertungs- und Interpretationsfehlern. Dies gilt auch dann, wenn Moobel von der Möglichkeit eines solchen Schadens in Kenntnis gesetzt wurde.

In jedem Fall ist eine mögliche Haftung maximal auf die Höhe des jeweiligen Kaufpreises beschränkt.

Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss. Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Moobel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Moobel.

 

  1. Produzentenhaftung

Der Kunde stellt Moobel frei von allen Schadenersatzansprüchen, die Dritte aufgrund der Vorschriften über unerlaubte Handlungen oder Produkthaftung wegen Fehlern oder Mängeln an den hergestellten oder gelieferten Produkten gegen Moobel geltend machen, wenn und soweit solche Ansprüche auch gegen Moobel’s Kunden und/oder für ihn tätige oder von ihm beauftragte Dritte begründet wären oder lediglich wegen inzwischen eingetretener Verjährung nicht begründet sind. Die Freistellungsverpflichtung der Moobel-Kunden gilt insbesondere auch dann, wenn die Schädigung Dritter darauf zurückzuführen ist, dass der Moobel-Kunden oder für ihn tätige bzw von ihm beauftragte Dritte die in den Katalogen, Prospekten, Bedienungsanleitungen sowie Merkblättern von Moobel vorgegebenen Hinweise, Vorgaben und Regeln nicht beachtet hat.

Ist der Kunde zur Freistellung verpflichtet, hat er Moobel auch von den Kosten der Rechtstreitigkeiten freizustellen, die wegen solcher Ansprüche gegen Moobel angestrengt werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, sofern bei Moobel in Bezug auf die Fehler oder Mängel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In diesen Fällen besteht eine anteilige Freistellungs- oder Erstattungspflicht des Kunden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Moobel. Der Käufer gibt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung zur Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Produkte ist nicht gestattet.

 

  1. Vertraulichkeit und Datensicherheit des Kunden

Moobel wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit vom Kunden erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Kundenbeziehungen und seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln, soweit diese Information nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge beim Kunden, die Moobel anläßlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort

Moobel steht dafür ein. daß sie ihren Mitarbeitern Vertraulichkeits­ und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen im vorgehenden Abschnitt entsprechen.

Wenn die von Moobel übernommenen Aufgaben Arbeiten von Moobel an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Moobel-Mitarbeiter sicherstellen, daß die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

 

  1. Geistiges Eigentum, Geheimhaltung

Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeuge, Muster und Modelle sowie die geistigen Eigentumsrechte daran, bleiben im ausschliesslichen Eigentum von Moobel. Der Kunde verpflichtet sich, solche Gegenstände ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten in keiner Form zugänglich zu machen.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorgenannte Verpflichtung zahlt der Kunde Moobel eine nicht ablösbare Vertragsstrafe in Höhe von in jedem Einzelfalle CHF 30000. Moobel behält das Recht, Ersatz eines tatsächlich entstandenen und über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens zu verlangen.

Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten wie eigene Geschäftgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber absolutes Stillschweigen hierüber zu bewahren

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendendbares Recht

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen einschliesslich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Moobel

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschliesslich nach Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Rechts, insbesondere des UN- Kaufrechts und sonstiger internationaler Abkommen/Übereinkommen.

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB infolge Nichtigkeit nicht Anwendung finden können, so berührt dieser Umstand die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

Olten, 11.04.2019